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Heizkosten- & CO₂-Report 2026

Was Heizen kostet — und wer die CO₂-Abgabe trägt

Heizen ist der größte Nebenkosten-Posten. 2025 reicht die Spanne von 715 € (Wärmepumpe) bis 1.245 € (Fernwärme) für eine 70-m²-Wohnung. Und seit 2023 tragen Vermieter per Gesetz einen wachsenden Anteil der CO₂-Kosten — bis zu 95 %. Hier beide Datensätze, zitierfähig.

Stand: 24. Juli 2026 · Quellen: Heizspiegel (co2online, Abrechnungsjahr 2024) & CO2KostAufG
Die Zahlen auf einen Blick

Heizkosten 2025 nach Energieträger

Durchschnittliche Heizkosten für eine 70-m²-Wohnung im Mehrfamilienhaus, Abrechnungsjahr 2024, mit Veränderung zum Vorjahr. Quelle: Heizspiegel (co2online).

Energieträger€ / Jahrggü. VorjahrVergleich
Wärmepumpe715 €+5 %
Holzpellets740 €+20 %
Heizöl1.055 €+3 %
Erdgas1.180 €+15 %
Fernwärme1.245 €+2 %
Quelle & Methodik: Werte aus dem Heizspiegel für Deutschland 2025 von co2online (gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Auswertung von über 90.000 Gebäuden, Abrechnungsjahr 2024, Referenzwohnung 70 m² im Mehrfamilienhaus. Durchschnittswerte — die realen Kosten hängen von Gebäude, Verbrauch und Region ab. Primärquelle: heizspiegel.de.

CO₂-Kosten: das Stufenmodell (wer zahlt wie viel)

Seit dem 1. Januar 2023 werden die CO₂-Kosten fürs Heizen nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt — abhängig vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro m² und Jahr. Je schlechter die energetische Qualität, desto größer der Vermieter-Anteil.

Stufekg CO₂/m²·JahrMieterVermieterVermieter-Anteil
1< 12100 %0 %
212 – < 1790 %10 %
317 – < 2280 %20 %
422 – < 2770 %30 %
527 – < 3260 %40 %
632 – < 3750 %50 %
737 – < 4240 %60 %
842 – < 4730 %70 %
947 – < 5220 %80 %
10≥ 525 %95 %
Quelle: Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG), in Kraft seit 01.01.2023, Stufenmodell nach § 5–7 für Wohngebäude. Primärquelle: gesetze-im-internet.de — CO2KostAufG. Der Vermieteranteil ist bei der Nebenkostenabrechnung von den umlagefähigen Heizkosten abzuziehen.
Diese Zahlen zitieren

Gern übernehmen — bitte mit Quellenangabe: Heizkosten- & CO₂-Report 2026, mietvio (nach Heizspiegel/co2online & CO2KostAufG) und einem Link auf diese Seite.

Was das für die Abrechnung heißt

Vermieter müssen den CO₂-Anteil nach Stufenmodell selbst berechnen und von den umlagefähigen Heizkosten abziehen — pro Gebäude, jedes Jahr neu. Fehlt der Abzug, ist die Abrechnung angreifbar. Mehr dazu:

Heiz- und CO₂-Kosten korrekt abrechnen — statt schätzen.

mietvio rechnet den CO₂-Anteil nach Stufenmodell aus und erstellt die Heiz- und Nebenkostenabrechnung §-sicher aus deinen echten Belegen — jede Position belegt.