Ratgeber · Modernisierung

CO₂-Kosten aufteilen

Lesezeit ca. 5 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Seit 2023 teilst du die CO₂-Kosten mit dem Mieter nach einem 10-Stufen-Modell (CO2KostAufG): je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher dein Anteil (bis 95 %). Die Aufteilung musst du in der Heizkostenabrechnung ausweisen.

Warum zahlst du als Vermieter mit?

Seit dem 1. Januar 2023 wird der CO₂-Preis auf Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, CO2KostAufG). Ziel: ein Anreiz zum energetischen Sanieren — nicht der Mieter allein soll die Abgabe tragen.

Wie funktioniert das Stufenmodell?

Für Wohngebäude gilt ein 10-Stufen-Modell nach dem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr. Je schlechter die Effizienz, desto größer dein Anteil:

CO₂-Ausstoß des GebäudesAnteil VermieterAnteil Mieter
sehr hoch (≥ 52 kg/m²·a)95 %5 %
mittel~50 %~50 %
sehr niedrig (< 12 kg/m²·a)0 %100 %

Wie berechnest du die Aufteilung?

Die CO₂-Menge und -Kosten müssen auf der Brennstoff- bzw. Wärmerechnung ausgewiesen sein. Daraus ermittelst du den spezifischen Ausstoß pro m², ordnest das Gebäude einer Stufe zu und wendest den Anteil an. Das Ergebnis weist du in der jährlichen Heizkostenabrechnung aus.

Was gilt bei fehlendem Ausweis?

AchtungWeist du die CO₂-Aufteilung nicht korrekt in der Heizkostenabrechnung aus, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Seit wann müssen Vermieter CO₂-Kosten mittragen?
Seit dem 1. Januar 2023 nach dem CO2KostAufG — für Brennstoffe mit CO₂-Bepreisung wie Erdgas und Heizöl.
Wovon hängt mein Anteil ab?
Vom energetischen Zustand des Gebäudes, gemessen am CO₂-Ausstoß pro m² und Jahr. Es gibt ein 10-Stufen-Modell.
Wie hoch kann mein Anteil als Vermieter werden?
Bis zu 95 % bei sehr schlechter Effizienz; bei sehr gut sanierten Gebäuden trägt der Mieter 100 %.
Wo weise ich die CO₂-Aufteilung aus?
In der jährlichen Heizkostenabrechnung. Fehlt der Ausweis, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen.

CO₂-Anteil korrekt in der Abrechnung

mietvio rechnet die CO₂-Aufteilung sauber in die Heizkostenabrechnung ein — Stufe, Anteil und Ausweis inklusive.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — insbesondere bei vertraglichen Sondervereinbarungen — wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Mieterverein bzw. Vermieterverband.