CO₂-Kosten aufteilen
Seit 2023 teilst du die CO₂-Kosten mit dem Mieter nach einem 10-Stufen-Modell (CO2KostAufG): je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher dein Anteil (bis 95 %). Die Aufteilung musst du in der Heizkostenabrechnung ausweisen.
Warum zahlst du als Vermieter mit?
Seit dem 1. Januar 2023 wird der CO₂-Preis auf Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, CO2KostAufG). Ziel: ein Anreiz zum energetischen Sanieren — nicht der Mieter allein soll die Abgabe tragen.
Wie funktioniert das Stufenmodell?
Für Wohngebäude gilt ein 10-Stufen-Modell nach dem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr. Je schlechter die Effizienz, desto größer dein Anteil:
| CO₂-Ausstoß des Gebäudes | Anteil Vermieter | Anteil Mieter |
|---|---|---|
| sehr hoch (≥ 52 kg/m²·a) | 95 % | 5 % |
| mittel | ~50 % | ~50 % |
| sehr niedrig (< 12 kg/m²·a) | 0 % | 100 % |
Wie berechnest du die Aufteilung?
Die CO₂-Menge und -Kosten müssen auf der Brennstoff- bzw. Wärmerechnung ausgewiesen sein. Daraus ermittelst du den spezifischen Ausstoß pro m², ordnest das Gebäude einer Stufe zu und wendest den Anteil an. Das Ergebnis weist du in der jährlichen Heizkostenabrechnung aus.
Was gilt bei fehlendem Ausweis?
Häufige Fehler
- CO₂-Kosten gar nicht aufgeteilt (voll auf den Mieter umgelegt).
- Falsche Stufe wegen fehlerhafter m²- oder CO₂-Daten.
- Ausweis in der Heizkostenabrechnung vergessen.
- Wohn- und Nichtwohngebäude-Regeln verwechselt.