Wohnungsübergabe & Übergabeprotokoll
Ein Übergabeprotokoll ist keine Pflicht, aber unverzichtbar: Es dokumentiert Zustand, Zählerstände und Mängel bei Ein- und Auszug und hat hohen Beweiswert. Ohne Einzugsprotokoll trägst du beim Auszug die Beweislast, welche Schäden neu sind — und riskierst deine Kautionsansprüche.
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Nein — gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. In der Praxis ist es aber unverzichtbar: Das Protokoll hält den Zustand der Wohnung fest und dient im Streitfall als Beweismittel. Beide Seiten unterschreiben, jede erhält ein Exemplar.
Was gehört ins Übergabeprotokoll?
- Datum und Namen von Vermieter und Mieter
- Zustand jedes Raums — Böden, Wände, Fenster, Sanitär
- Mängel und Schäden konkret benannt (mit Fotos)
- Zählerstände — Strom, Gas, Wasser, Heizung/Wärme
- Schlüssel — Anzahl je Art
- Unterschriften beider Parteien
Warum ist das Einzugsprotokoll so wichtig?
Das Protokoll beim Einzug dokumentiert bereits vorhandene Mängel — für diese haftet der Mieter später nicht. Fehlt es, trägst du beim Auszug die Beweislast, welche Schäden neu sind. Das lässt sich ohne Ausgangsdokumentation kaum führen.
Wie hilft das Protokoll bei der Kaution?
Das Auszugsprotokoll ist die Grundlage für berechtigte Kautionsabzüge: Nur dokumentierte, über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden rechtfertigen einen Einbehalt. Ohne sauberes Protokoll sind Abzüge angreifbar (siehe Mietkaution).
Häufige Fehler
- Kein Einzugsprotokoll — Vorschäden nicht dokumentiert.
- Zählerstände vergessen (Streit bei der Nebenkostenabrechnung).
- Mängel nur pauschal statt konkret + mit Foto.
- Nur eine Partei unterschreibt.
- Normale Abnutzung als Schaden abgerechnet.