Mietkaution richtig anlegen
Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Du musst sie getrennt von deinem Vermögen und insolvenzfest anlegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu. Der Mieter darf in drei Monatsraten zahlen. Nach dem Auszug zahlst du sie nach einer angemessenen Prüffrist zurück.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 Abs. 1 BGB) — also die Grundmiete ohne Betriebskostenvorauszahlung. Eine höhere Vereinbarung ist im überschießenden Teil unwirksam.
Darf der Mieter die Kaution in Raten zahlen?
Ja. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB). Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den folgenden Mieten. Ein Ausschluss dieses Rechts im Vertrag ist unwirksam.
Wie musst du die Kaution anlegen?
Du musst die Kaution getrennt von deinem eigenen Vermögen anlegen — insolvenzfest, damit sie bei deiner Zahlungsunfähigkeit geschützt ist (§ 551 Abs. 3 BGB). Üblich ist ein separates Mietkautionskonto.
- Verzinsung mindestens zum üblichen Satz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
- Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
Wann und wie zahlst du die Kaution zurück?
Nach Ende des Mietverhältnisses steht dir eine angemessene Prüffrist zu (nach der Rechtsprechung meist bis zu sechs Monate), um mögliche Forderungen zu prüfen. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darfst du einen angemessenen Teil zurückbehalten, den Rest zahlst du samt Zinsen aus.
Häufige Fehler
- Kaution aufs eigene Konto gelegt statt getrennt/insolvenzfest.
- Mehr als drei Nettokaltmieten verlangt.
- Zinsen nicht gutgeschrieben.
- Ratenzahlung verweigert.
- Kaution ohne offene Forderung zu lange einbehalten.