Ratgeber · Kaution

Mietkaution richtig anlegen

Lesezeit ca. 5 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Du musst sie getrennt von deinem Vermögen und insolvenzfest anlegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu. Der Mieter darf in drei Monatsraten zahlen. Nach dem Auszug zahlst du sie nach einer angemessenen Prüffrist zurück.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 Abs. 1 BGB) — also die Grundmiete ohne Betriebskostenvorauszahlung. Eine höhere Vereinbarung ist im überschießenden Teil unwirksam.

Darf der Mieter die Kaution in Raten zahlen?

Ja. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB). Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den folgenden Mieten. Ein Ausschluss dieses Rechts im Vertrag ist unwirksam.

Wie musst du die Kaution anlegen?

Du musst die Kaution getrennt von deinem eigenen Vermögen anlegen — insolvenzfest, damit sie bei deiner Zahlungsunfähigkeit geschützt ist (§ 551 Abs. 3 BGB). Üblich ist ein separates Mietkautionskonto.

WichtigLegst du die Kaution nicht getrennt an, darf der Mieter die Mietzahlung bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage zurückbehalten.

Wann und wie zahlst du die Kaution zurück?

Nach Ende des Mietverhältnisses steht dir eine angemessene Prüffrist zu (nach der Rechtsprechung meist bis zu sechs Monate), um mögliche Forderungen zu prüfen. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darfst du einen angemessenen Teil zurückbehalten, den Rest zahlst du samt Zinsen aus.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten — die Grundmiete ohne Betriebskostenvorauszahlung (§ 551 Abs. 1 BGB).
Muss ich die Kaution verzinsen?
Ja. Sie wird getrennt vom Vermögen zum üblichen Sparzins angelegt; die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB).
Darf der Mieter die Kaution in Raten zahlen?
Ja, in drei gleichen Monatsraten. Die erste ist zu Mietbeginn fällig (§ 551 Abs. 2 BGB); ein Ausschluss ist unwirksam.
Wie lange darf ich die Kaution nach dem Auszug behalten?
Nur für eine angemessene Prüffrist (meist bis zu sechs Monate). Für eine offene Nebenkostenabrechnung ist ein angemessener Teil-Einbehalt zulässig.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — insbesondere bei vertraglichen Sondervereinbarungen — wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Mieterverein bzw. Vermieterverband.