Ratgeber · Kündigung & Recht

Vermieterpfandrecht: Was du darfst

Lesezeit ca. 6 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Als Vermieter hast du nach § 562 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes ein Pfandrecht an allen eingebrachten Sachen des Mieters — ohne Vertrag, ohne Eintragung. Es sichert Forderungen aus dem Mietverhältnis für das laufende und das unmittelbar folgende Mietjahr. Wichtig: Selbsthilfe ist verboten. Du darfst weder Gegenstände eigenständig entfernen noch verkaufen. Die Verwertung läuft ausschließlich über das Gericht; eigenmächtiges Vorgehen ist strafbar (§ 229 StGB).

Was ist das Vermieterpfandrecht und was sichert es?

Das Vermieterpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht — es entsteht automatisch, ohne dass du etwas vereinbaren oder im Grundbuch eintragen musst. Geregelt ist es in §§ 562–562d BGB. Es sichert alle Forderungen aus dem Mietverhältnis: in erster Linie Mietrückstände, aber auch Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache und Betriebskostennachzahlungen.

Zeitlich begrenzt ist das Pfandrecht auf Forderungen für das laufende und das unmittelbar folgende Mietjahr (§ 562 Abs. 2 BGB). Für weiter in der Zukunft liegende Mieten kannst du es nicht geltend machen.

Welche Sachen sind vom Pfandrecht erfasst?

Das Pfandrecht erstreckt sich auf alle beweglichen Sachen, die der Mieter in die Mietsache eingebracht hat — also alles, was er in die Wohnung oder das gemietete Gewerbeobjekt gebracht hat, solange es sich dort befindet:

Entscheidend ist der räumliche Zusammenhang: Die Sachen müssen sich in der Mietsache befinden. Werden sie rechtmäßig entfernt, erlischt das Pfandrecht an ihnen (→ § 562a BGB, dazu unten).

Was ist vom Pfandrecht ausgeschlossen?

Drei Kategorien sind ausdrücklich ausgenommen:

KategoriePfandrecht?Rechtsgrundlage
Normale EinrichtungsgegenständeJa§ 562 Abs. 1 BGB
Unpfändbare Sachen (Bett, Herd, Kleidung …)Nein§ 562 Abs. 1 S. 2 BGB, § 811 ZPO
Eigentum Dritter (erkennbar)Nein§ 562c BGB
Forderungen jenseits des laufenden + folgenden JahresNein§ 562 Abs. 2 BGB

Wann erlischt das Pfandrecht?

Das Pfandrecht erlischt, sobald die Sachen aus der Mietsache entfernt werden — es sei denn, du widersprichst der Entfernung rechtzeitig (§ 562a BGB). Entfernt der Mieter Sachen mit deiner Erlaubnis oder ohne, dass du es bemerkt hast, verlierst du das Pfandrecht an diesen Gegenständen.

WichtigWiderspruch gegen die Entfernung muss unverzüglich erklärt werden, sobald du davon erfährst. Wartest du zu lange, gilt die Entfernung als gebilligt — das Pfandrecht ist erloschen.

Wie machst du das Pfandrecht geltend?

Selbsthilfe ist verboten. Das Pfandrecht vollstreckt sich ausschließlich über das Gericht in drei Schritten:

Wenn der Mieter ausziehen will und du befürchtest, dass er Sachen wegschafft, kannst du nach § 562b Abs. 1 BGB die Entfernung auch physisch verhindern — zum Beispiel, indem du die Herausgabe der Gegenstände verweiger. Wurden die Sachen bereits ohne dein Wissen entfernt, kannst du unverzüglich auf Herausgabe klagen (§ 562b Abs. 2 BGB). Wartest du damit zu lange, erlischt auch dieser Anspruch.

Was passiert bei Auszug des Mieters?

Zieht der Mieter aus, darfst du nach § 562b Abs. 1 BGB die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen in deinen Besitz nehmen, um die Verwertung zu sichern. Du bist dann Verwahrer — du darfst die Sachen aber nicht eigenmächtig verkaufen. Das ist erst nach einem Gerichtstitel zulässig.

Häufige Fehler, die das Pfandrecht gefährden

Häufige Fragen

Welche Sachen des Mieters sichert das Vermieterpfandrecht?
Alle beweglichen Gegenstände, die der Mieter in die Mietsache eingebracht hat — Möbel, Elektronik, Fahrzeuge in mitgemieteten Garagen usw. Ausgenommen sind unpfändbare Sachen (§ 811 ZPO) und Eigentum Dritter (§ 562c BGB).
Darf ich als Vermieter Sachen des Mieters einfach einbehalten?
Nein. Eigenmächtiges Einbehalten oder Entfernen von Gegenständen ist als verbotene Selbsthilfe nach § 229 StGB strafbar. Die Verwertung des Pfandrechts läuft ausschließlich über ein Gerichtsurteil und anschließende Zwangsvollstreckung.
Was tue ich, wenn der Mieter beim Auszug Sachen wegschafft?
Widersprich sofort und unverzüglich (§ 562a BGB). Wurden die Sachen bereits ohne dein Wissen entfernt, hast du nach § 562b Abs. 2 BGB einen Herausgabeanspruch — du musst aber unverzüglich klagen, sonst erlischt auch dieser Anspruch.
Greift das Vermieterpfandrecht auch bei Sachen, die dem Mieter nicht gehören?
Nein, wenn du das fremde Eigentum erkannt hast oder grob fahrlässig nicht erkannt hast (§ 562c BGB). Ein Leasing-Fahrzeug, ein sicherungsübereignetes Warenlager oder eindeutig als Eigentum Dritter gekennzeichnete Gegenstände sind vom Pfandrecht ausgenommen.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — insbesondere bei vertraglichen Sondervereinbarungen — wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Mieterverein bzw. Vermieterverband.