Ratgeber · Mietvertrag

Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

Lesezeit ca. 7 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren, Lackieren) obliegen ursprünglich dem Vermieter (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Per Mietvertrag lassen sie sich auf den Mieter übertragen — aber nur mit einer wirksamen Klausel. Starre Fristenpläne (z. B. „Küche nach 3 Jahren streichen") sind nach ständiger BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 361/03) unwirksam (§ 307 BGB), und zwar die gesamte Renovierungspflicht entfällt dann ersatzlos. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, ist eine Klausel grundsätzlich ebenfalls unwirksam, sofern kein angemessener Ausgleich gewährt wurde (BGH VIII ZR 354/13).

Wer trägt die Renovierungspflicht?

Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäß nutzbaren Zustand zu erhalten. Das schließt Schönheitsreparaturen als laufende Instandhaltung ein. Per AGB-Klausel kann der Vermieter diese Pflicht auf den Mieter übertragen — das ist seit Jahrzehnten zulässig und in der Praxis üblich. Fehlt eine wirksame Klausel oder ist sie unwirksam, bleibt es bei der gesetzlichen Grundregel: der Vermieter renoviert.

Was zählt überhaupt als Schönheitsreparatur?

Als Schönheitsreparaturen gelten nach ständiger Rechtsprechung (angelehnt an § 28 Abs. 4 II. BV):

Nicht dazu gehören: Außenanstrich, Teppichboden, Fliesen, Laminat oder strukturelle Mängel — das ist Instandhaltungssache des Vermieters, unabhängig von der Klausel.

Welche Klauseln halten stand — und welche nicht?

Die Wirksamkeit richtet sich nach § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung bei AGB). Häufige Klauseltypen im Überblick:

KlauseltypWirksam?BGH-Leitlinie
Starre Fristen („Küche nach 3 Jahren renovieren")UnwirksamBGH VIII ZR 361/03
Flexible Fristen („in der Regel alle 5 Jahre")Grundsätzlich wirksamBezug auf tatsächlichen Bedarf
Endrenovierungspflicht unabhängig vom ZustandUnwirksamBGH VIII ZR 152/05
Farbvorgabe „weiß" für alle Flächen beim AuszugUnwirksam§ 307 BGB — zu einschränkend
Quotenabgeltungsklausel (anteilige Kosten vor Ablauf)In der Regel unwirksamBGH VIII ZR 94/07
Folge unwirksamer KlauselnIst die Schönheitsreparaturklausel unwirksam, entfällt die Renovierungspflicht des Mieters vollständig — eine geltungserhaltende Reduktion ist nach § 306 BGB ausgeschlossen. Es gibt keine Teilrettung: weder durch Auslegung noch durch eine angefügte Quotenklausel.

Was gilt bei unrenoviert übergebenen Wohnungen?

Übergibt der Vermieter die Wohnung unrenoviert oder mit deutlichen Gebrauchsspuren vom Vormieter, ist eine Renovierungsklausel grundsätzlich unwirksam — es sei denn, der Mieter erhält einen angemessenen Ausgleich (z. B. mietfreie Monate oder Materialkostenübernahme). Der BGH hat das mit Urteil vom 18. März 2015 (VIII ZR 354/13) klargestellt.

Fehlt der Ausgleich, kann der Mieter bei Auszug jede Renovierung verweigern — und hat bei bereits erfolgter Eigenrenovierung einen Erstattungsanspruch auf die Materialkosten.

Welche Fristen sind im Fristenplan zulässig?

Flexible Richtwerte, die erkennbar auf den tatsächlichen Abnutzungsgrad abstellen, können wirksam sein. Als Orientierung hat sich in der Praxis folgendes Schema etabliert:

Entscheidend ist die Formulierung „in der Regel" oder „im Allgemeinen" — sie verhindert, dass die Klausel als starre Pflicht unabhängig vom Zustand gilt.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Wer muss Schönheitsreparaturen übernehmen, wenn der Mietvertrag keine Klausel enthält?
Ohne wirksame Klausel liegt die Pflicht beim Vermieter (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Mieter muss dann weder während der Mietzeit noch bei Auszug streichen, tapezieren oder lackieren.
Wann ist eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam?
Klauseln mit starren Fristen sind nach § 307 BGB unwirksam, weil sie den tatsächlichen Zustand der Wohnung außer Acht lassen (BGH VIII ZR 361/03). Gleiches gilt für Klauseln bei unrenoviert übergebenen Wohnungen ohne angemessenen Ausgleich (BGH VIII ZR 354/13).
Kann ich nach einer unwirksamen Klausel wenigstens anteilige Renovierungskosten verlangen?
Nein. Ist die Hauptklausel unwirksam, entfällt der Anspruch vollständig — auch eine Quotenabgeltungsklausel greift nicht mehr. Das Gesetz kennt keine geltungserhaltende Reduktion von AGB (§ 306 BGB; BGH VIII ZR 94/07).
Welche Fristen darf ein Fristenplan enthalten, ohne unwirksam zu werden?
Flexible Richtwerte mit der Formulierung „in der Regel" oder „im Allgemeinen" können wirksam sein: Küche/Bad ca. alle 5 Jahre, Wohn-/Schlafräume ca. alle 8 Jahre, Nebenräume ca. alle 10 Jahre. Starre Pflichten ohne Zustandsbezug sind unwirksam (§ 307 BGB).

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — insbesondere bei vertraglichen Sondervereinbarungen — wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Mieterverein bzw. Vermieterverband.