Ratgeber · Kündigung & Recht

Räumungsklage als Vermieter

Lesezeit ca. 7 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Eine Räumungsklage setzt eine wirksame Kündigung und abgelaufene Rückgabefrist voraus. Die Klage geht zum Amtsgericht am Wohnort der Wohnung (§ 29a ZPO). Der Streitwert entspricht der Jahres­nettokaltmiete (§ 41 GKG). Das Verfahren dauert im Schnitt 3–6 Monate; die Vollstreckung übernimmt anschließend der Gerichtsvollzieher nach § 885 ZPO.

Wann kannst du Räumungsklage erheben?

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor du zum Amtsgericht gehen kannst:

Vor der Klage solltest du den Mieter schriftlich zur Übergabe aufgefordert haben — das ist zwar keine Prozessvoraussetzung, stärkt aber deine Position.

Welche Schritte führen zur Klage?

  1. Kündigung schriftlich aussprechen — mit Begründung (bei ordentlicher Kündigung zwingend, § 573 Abs. 3 BGB).
  2. Kündigungsfrist abwarten — 3 bis 9 Monate je nach Mietdauer (§ 573c BGB); bei fristloser Kündigung entfällt die Frist.
  3. Schriftliche Rückgabeaufforderung nach Fristablauf senden; Übergabetermin vorschlagen.
  4. Klageschrift beim Amtsgericht einreichen — zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt (§ 29a ZPO). Für Mietsachen bis 5.000 € Streitwert besteht kein Anwaltszwang; darüber ist anwaltliche Vertretung Pflicht.
WichtigFür Mietverhältnisse über Wohnraum ist unabhängig vom Streitwert stets das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 2a GVG). Das Landgericht spielt keine Rolle.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Amtsgericht lädt in der Regel zu einem frühen ersten Termin (kombinierte Güte- und Hauptverhandlung). Typischer Ablauf:

Gesamtdauer bis zum rechtskräftigen Urteil: erfahrungsgemäß 3–6 Monate an einem durchschnittlich belasteten Amtsgericht, in Ballungsräumen auch länger.

Was kostet eine Räumungsklage?

Der Streitwert entspricht der Jahres­nettokaltmiete (§ 41 GKG).

Nettokaltmiete/MonatStreitwertGerichtskosten (ca.)
500 €6.000 €ca. 486 €
750 €9.000 €ca. 594 €
1.200 €14.400 €ca. 918 €

Hinzu kommen Anwaltskosten nach RVG (für jede Partei). Bei einem Streitwert von 9.000 € beläuft sich ein vollständiges Mandat (Verfahrensgebühr + Terminsgebühr) je Seite auf ca. 1.000–1.300 €. Verlierst du den Prozess, trägst du auch die gegnerischen Kosten; gewinnst du, werden sie dem Mieter auferlegt — allerdings ist die Beitreibung oft schwierig.

Für einkommensschwache Vermieter kann Prozesskostenhilfe beantragt werden; für Vermieter mit mehreren Objekten ist dies in der Praxis selten möglich.

Wie vollstreckt der Gerichtsvollzieher?

Nach Rechtskraft des Urteils oder Wirksamkeit des Vergleichs beauftragst du einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung (§ 885 ZPO). Er setzt einen Räumungstermin an und kündigt diesen dem Mieter an.

Gibt der Mieter die Wohnung bis dahin nicht frei, werden Schlösser ausgetauscht und Sachen abtransportiert. Die Kosten (Gerichtsvollzieher, Transportunternehmen, Lager) trägst du zunächst vor — du kannst sie später gegen den Mieter vollstrecken, sofern dieser pfändbare Vermögenswerte hat.

Berliner Räumung (§ 885a ZPO): Eine günstigere Alternative ist die sog. Berliner Räumung: Der Gerichtsvollzieher tauscht nur die Schlösser aus; die Sachen des Mieters verbleiben zunächst in der Wohnung. Du übernimmst die Obhut (Verwahrpflicht für einen Monat). Diese Variante spart erhebliche Transportkosten, birgt aber das Risiko von Haftungsfragen bei Beschädigung oder Diebstahl.

Häufige Fehler, die die Räumung verzögern

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Räumungsklage?
Von der Klageeinreichung bis zum rechtskräftigen Urteil dauert es an deutschen Amtsgerichten im Schnitt 3–6 Monate; an überlasteten Gerichten in Großstädten auch 9–12 Monate. Die anschließende Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher benötigt weitere 4–8 Wochen.
Was ist die Berliner Räumung?
Die Berliner Räumung nach § 885a ZPO ist eine günstigere Form der Zwangsräumung: Der Gerichtsvollzieher tauscht lediglich die Schlösser aus; der Vermieter übernimmt die Obhut über die verbliebenen Sachen des Mieters für einen Monat. Transportkosten entfallen, was das Verfahren erheblich günstiger macht.
Kann der Mieter eine Räumungsfrist bekommen?
Ja. Das Gericht kann dem Mieter auf Antrag eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr gewähren (§ 721 ZPO), wenn die sofortige Räumung eine unbillige Härte darstellt — etwa bei schwerer Krankheit oder fehlendem Ersatzwohnraum. Die Frist ist gerichtlich bestimmt und verlängert die Zeit bis zur Vollstreckung erheblich.
Was passiert mit den Sachen des Mieters bei der Räumung?
Der Gerichtsvollzieher lässt die Sachen auf Kosten des Vermieters abtransportieren und einlagern (§ 885 ZPO). Der Vermieter kann diese Kosten grundsätzlich vom Mieter zurückfordern. Bei der Berliner Räumung (§ 885a ZPO) verbleiben die Sachen zunächst in der Wohnung, der Vermieter übernimmt die Obhut.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — insbesondere bei vertraglichen Sondervereinbarungen — wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Mieterverein bzw. Vermieterverband.