Ratgeber · Modernisierung

Modernisierungsumlage berechnen

Lesezeit ca. 6 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Nach einer Modernisierung darfst du 8 % der Kosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Die Erhöhung ist auf 3 €/m² in 6 Jahren gekappt (2 €/m² bei niedriger Ausgangsmiete). Du musst die Maßnahme 3 Monate vorher ankündigen (§ 555c) und die Umlage in Textform erläutern (§ 559b).

Was zählt als Modernisierung?

Umlagefähig sind nur echte Modernisierungen (§ 555b BGB): Maßnahmen zur Energieeinsparung, nachhaltigen Wohnwertverbesserung oder Schaffung neuen Wohnraums. Reine Instandsetzung oder Reparatur zählt nicht — die trägst du selbst.

Wie hoch ist die Umlage?

Du darfst 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 Abs. 1 BGB). Enthaltene ersparte Instandhaltungskosten musst du vorher herausrechnen (§ 559 Abs. 2 BGB).

Welche Kappungsgrenze gilt?

Die Modernisierungsumlage darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren nur begrenzt erhöhen (§ 559 Abs. 3a BGB):

AusgangsmieteMax. Erhöhung in 6 Jahren
ab 7 €/m²3 €/m²
unter 7 €/m²2 €/m²

Wie kündigst du an und erklärst die Erhöhung?

Ankündigung (§ 555c BGB): spätestens drei Monate vor Beginn in Textform — mit Art, Umfang, voraussichtlicher Dauer und der zu erwartenden Mieterhöhung.

Erhöhungserklärung (§ 559b BGB): nach Abschluss in Textform mit nachvollziehbarer Berechnung. Die höhere Miete gilt ab Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung.

BeispielErklärung geht im März zu → die erhöhte Miete ist ab dem 1. Juni fällig.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Wie viel Prozent darf ich nach einer Modernisierung umlegen?
8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Jahresmiete (§ 559 Abs. 1 BGB).
Gibt es eine Obergrenze für die Erhöhung?
Ja: höchstens 3 €/m² in sechs Jahren, bei einer Ausgangsmiete unter 7 €/m² nur 2 €/m² (§ 559 Abs. 3a BGB).
Muss ich Instandhaltungskosten abziehen?
Ja. In der Maßnahme enthaltene ersparte Instandhaltung ist herauszurechnen (§ 559 Abs. 2 BGB).
Wann muss ich die Modernisierung ankündigen?
Spätestens drei Monate vor Beginn in Textform, mit Art, Umfang und voraussichtlicher Mieterhöhung (§ 555c BGB).

Modernisierung sauber abrechnen

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — insbesondere bei vertraglichen Sondervereinbarungen — wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Mieterverein bzw. Vermieterverband.