Ratgeber · Mietvertrag

Mietvertrag rechtssicher aufsetzen

Lesezeit ca. 6 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Ein Wohnraummietvertrag ist grundsätzlich formfrei, sollte aber schriftlich sein (bei Befristung über 1 Jahr sonst unbefristet, § 550 BGB). Er muss Parteien, Mietobjekt, Miete, Beginn und Kaution regeln. Vorsicht bei unwirksamen Klauseln (starre Schönheitsreparatur-Fristen, Endrenovierung, Kleinreparaturen ohne Höchstgrenze) — sie kippen im Streit komplett.

Braucht ein Mietvertrag die Schriftform?

Ein Mietvertrag ist grundsätzlich formfrei — auch mündlich wirksam. In der Praxis gilt aber: immer schriftlich. Wird ein Vertrag für länger als ein Jahr nicht schriftlich geschlossen, gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündbar (§ 550 BGB). Ein echter Zeitmietvertrag braucht zudem einen gesetzlichen Befristungsgrund (§ 575 BGB).

Was muss in den Mietvertrag?

Welche Klauseln sind häufig unwirksam?

Formularklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle (§ 307 BGB). Ist eine Klausel unwirksam, fällt sie ersatzlos weg — die gesetzliche Regelung greift zu deinen Lasten. Typische Fallen:

KlauselProblem
Starre Schönheitsreparatur-Fristenunwirksam — nur flexible „bei Bedarf"-Fristen halten
Renovierung trotz unrenoviert übergebener Wohnungunwirksam ohne angemessenen Ausgleich
Endrenovierungsklauselunwirksam (unabhängig vom Zustand)
Kleinreparaturennur wirksam mit Einzel- und Jahreshöchstgrenze
Totales Tierhaltungsverbotunwirksam — Einzelfallabwägung nötig

Was gilt für die Miethöhe?

In angespannten Wohnungsmärkten begrenzt die Mietpreisbremse die Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB). Als planbare Alternativen kannst du eine Staffelmiete (§ 557a BGB) oder Indexmiete (§ 557b BGB) vereinbaren — beide schließen die reguläre Vergleichsmieten-Erhöhung aus.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Muss ein Mietvertrag schriftlich sein?
Nein, er ist formfrei gültig — bei einer Befristung über ein Jahr ohne Schriftform gilt er aber als unbefristet (§ 550 BGB). Schriftform ist dringend zu empfehlen.
Welche Klauseln sind im Mietvertrag oft unwirksam?
Starre Schönheitsreparatur-Fristen, Endrenovierungsklauseln, Renovierung bei unrenoviert übergebener Wohnung und Kleinreparaturklauseln ohne Höchstgrenzen. Sie fallen ersatzlos weg.
Wie hoch darf die Kaution im Mietvertrag sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB); der Mieter darf sie in drei Raten zahlen.
Darf ich die Miete im Vertrag frei festlegen?
In angespannten Märkten begrenzt die Mietpreisbremse die Neuvertragsmiete auf max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB). Staffel- oder Indexmiete sind planbare Alternativen.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — insbesondere bei vertraglichen Sondervereinbarungen — wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Mieterverein bzw. Vermieterverband.