Ratgeber · Mietminderung

Mietminderung bei Mängeln

Lesezeit ca. 7 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Ein erheblicher Mangel berechtigt den Mieter zur anteiligen Mietminderung kraft Gesetzes (§ 536 BGB) — ohne Fristsetzung, ab Eingang der Mängelanzeige (§ 536c BGB). Unerhebliche Beeinträchtigungen lösen kein Minderungsrecht aus. Als Vermieter bist du zur Mängelbeseitigung verpflichtet; berechtigt geminderter Rückstand begründet keine fristlose Kündigung. Übersteigt der Rückstand zwei Monatsmieten wegen unberechtigter Minderung, greift § 543 BGB.

Wann darf der Mieter die Miete mindern?

Nach § 536 Abs. 1 BGB hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Mietminderung, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich mindert. Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein — du musst nicht zustimmen und der Mieter braucht keine Frist zu setzen.

Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

Was zählt als Mangel – und was nicht?

Ein Mangel ist jede Abweichung des tatsächlichen Zustands vom vertraglich geschuldeten Zustand. Ob er erheblich ist, entscheidet der Einzelfall; im Streit urteilt das Gericht anhand von Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung.

BeispielMinderungsrecht?
Kompletter Heizungsausfall im WinterJa – erheblich
Schimmelbefall durch Baumangel oder FeuchtigkeitJa – erheblich
Unzumutbarer Baulärm durch Dritte (BGH-Rspr.)Ja – wenn unvorhersehbar
Wohnfläche mehr als 10 % unter vereinbarter GrößeJa – BGH VIII ZR 144/03
Einzelne defekte Glühbirne, kleiner Kratzer in der WandNein – unerheblich
Normaler Altersabbau und VerschleißNein – vertragsgemäß
HinweisSchimmel, den der Mieter durch dauerhaftes Falschlüften selbst verursacht hat, ist kein Vermietermangel. Das Minderungsrecht entfällt; du kannst zusätzlich Schadensersatz nach § 280 BGB verlangen.

Um wie viel Prozent darf der Mieter kürzen?

§ 536 BGB nennt nur „angemessene Herabsetzung der Miete" — feste gesetzliche Quoten gibt es nicht. Gerichte orientieren sich an Vergleichsentscheidungen:

MangelTypische Minderungsquote
Totalausfall der Heizung (Winter)50–100 %
Teilausfall der Heizung (einzelne Räume)10–30 %
Schimmelbefall (mittleres Ausmaß)10–20 %
Dauerhafter Baulärm (Großbaustelle, Monate)10–30 %
Ausfall des Warmwassers10–15 %
Undichte Fenster, Zugluft5–10 %
Fehlende Wohnfläche (> 10 % unter Vertragsgröße)Proportional zur Differenz

Die Quoten sind Richtwerte. Der konkrete Prozentsatz richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Beeinträchtigung im Einzelfall.

Wie muss der Mieter den Mangel anzeigen?

Nach § 536c BGB muss der Mieter einen Mangel unverzüglich anzeigen. Versäumt er das, ist eine Minderung für den Zeitraum vor der Anzeige ausgeschlossen — und er haftet dir gegenüber für Schäden, die durch die verspätete Mitteilung entstehen.

Die Anzeige erfordert keine besondere Form, muss aber den Mangel hinreichend beschreiben. Als Vermieter solltest du jede Mängelanzeige schriftlich bestätigen und den Eingangszeitpunkt dokumentieren — das fixiert den Startpunkt einer etwaigen Minderung.

Was musst du als Vermieter tun?

Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB bist du verpflichtet, die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Erhältst du eine Mängelanzeige, musst du:

WichtigSolange der Mangel nicht beseitigt ist, besteht das Minderungsrecht fort — auch über viele Monate. Eine Kündigung wegen Mietrückstands ist unwirksam, wenn der Rückstand auf berechtigter Minderung beruht.

Wann ist das Minderungsrecht ausgeschlossen?

Das Recht zur Mietminderung entfällt in folgenden Konstellationen:

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Mietminderung?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel besteht und du als Vermieter die Mängelanzeige erhalten hast (§ 536c BGB). Für Zeiträume vor der Anzeige kann der Mieter nicht rückwirkend mindern.
Muss der Mieter eine Frist setzen, bevor er mindert?
Nein. Die Minderung nach § 536 BGB tritt kraft Gesetzes ein — ohne Fristsetzung. Der Mieter muss den Mangel lediglich unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB).
Wann kann ich wegen unberechtigter Mietminderung kündigen?
Wenn der aufgelaufene Rückstand aus unberechtigter Minderung zwei Monatsmieten übersteigt, liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Vorher solltest du prüfen lassen, ob die Minderung wirklich unberechtigt war.
Verliert der Mieter das Minderungsrecht bei selbst verursachtem Schimmel?
Ja. Hat der Mieter den Schimmel durch falsches Lüft- oder Heizverhalten selbst verursacht, entfällt das Minderungsrecht vollständig. Du kannst außerdem Schadensersatz nach § 280 BGB verlangen.

Mängel und Fristen im Blick behalten

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — insbesondere bei vertraglichen Sondervereinbarungen — wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Mieterverein bzw. Vermieterverband.