Ratgeber · Kündigung & Recht

Eigenbedarfskündigung

Lesezeit ca. 6 Min.Stand: Juli 2026
Kurz beantwortet

Eigenbedarf rechtfertigt eine ordentliche Kündigung, wenn du die Wohnung für dich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigst (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Kündigung muss schriftlich und konkret begründet sein; die Frist beträgt je nach Mietdauer 3 bis 9 Monate. Bei unzumutbarer Härte kann der Mieter widersprechen.

Wann liegt Eigenbedarf vor?

Eigenbedarf besteht, wenn du die Wohnung als Vermieter für dich selbst, deine Familienangehörigen (z. B. Kinder, Eltern, Geschwister) oder Angehörige deines Haushalts (etwa eine Pflegekraft) benötigst (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Grund muss vernünftig und nachvollziehbar sein.

Wie musst du die Kündigung begründen?

Die Kündigung ist schriftlich zu erklären und muss den Eigenbedarf konkret begründen (§ 573 Abs. 3 BGB): Wer soll einziehen und warum? Sie richtet sich an alle Mieter und ist eigenhändig zu unterschreiben.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die Frist richtet sich nach der bisherigen Mietdauer (§ 573c Abs. 1 BGB):

Bestehendes MietverhältnisKündigungsfrist
bis 5 Jahre3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate
über 8 Jahre9 Monate

Wann kann der Mieter widersprechen?

Über die Sozialklausel (§ 574 BGB) kann der Mieter widersprechen, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeutet (hohes Alter, Krankheit, fehlender Ersatzwohnraum) — spätestens zwei Monate vor Ende.

AchtungWurde die Wohnung nach Einzug in Eigentum umgewandelt, greift eine Sperrfrist von drei bis zu zehn Jahren (§ 577a BGB), bevor du wegen Eigenbedarf kündigen darfst.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Für wen darf ich wegen Eigenbedarf kündigen?
Für dich selbst, deine Familienangehörigen oder Angehörige deines Haushalts (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Welche Kündigungsfrist gilt bei Eigenbedarf?
3 Monate bis 5 Jahre Mietdauer, 6 Monate bis 8 Jahre, 9 Monate darüber (§ 573c BGB).
Muss ich den Eigenbedarf begründen?
Ja, schriftlich und konkret — mit Person und Grund (§ 573 Abs. 3 BGB). Ohne Begründung ist die Kündigung unwirksam.
Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?
Zieht die benannte Person nicht ein und war der Eigenbedarf vorgeschoben, machst du dich schadensersatzpflichtig.

Fristen und Schreiben rechtssicher

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Rechtsstand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall — insbesondere bei vertraglichen Sondervereinbarungen — wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Mieterverein bzw. Vermieterverband.